Zahlungsbedingungen für die Erstattung der FSP-Gebühren
integra - Admin
Letztes Update: vor 3 Monaten
Erste Option: Wenn die Prüfung während der Kurszeit abgelegt wurde, zahlen wir 2 – 3 Wochen nach Kursende nur, wenn die Rechnung vor Kursende in unserem System hochgeladen wurde (maßgeblich ist das Hochladedatum der Rechnung).
Wenn Ihre Rechnung erst nach Kursende hochgeladen wurde, gilt in Ihrem Fall die zweite Option..
Zweite Option: Wenn die Prüfung nach dem Kurs abgelegt wurde, zahlen wir erst ein Jahr nach Erstellungsdatum (Hochgeladene Rechnung).
3. Nachdem ihr die Prüfung bestanden habt, erstatten wir keine weiteren FSP-Gebühren. Beispiel: Prüfung bestanden bei FaMed. Zweite Prüfung bestanden bei Ärztekammer. Wir bezahlen nur eine Prüfung, entweder FaMed oder FSP.
4. Wir bezahlen die FSP-Gebühr nur, wenn Ihr zum Zeitpunkt der Prüfung am Kurs teilgenommen habt. Beispiel: Abmeldung vom Kurs im Mai, Prüfung im Juni. Wir zahlen die Prüfungsgebühren nicht.
5. Wenn die Prüfung nach dem Kurs stattfindet, zahlen wir die Prüfungsgebühr nur, wenn ihr bis zum Ende am Kurs teilgenommen habt.
6. Habt ihr eine FSP vor dem Kurs nicht bestanden, bezahlen wir die Prüfungsgebühr für diese Prüfung vor dem Kursstart nicht.
Die Unterlagen für die Erstattung der Prüfungsgebühren müsst Ihr hier hochladen: https://tn.integra-dbt.de/einreichung-fsp-rechnung/
